1. Vertragsabschluss
1.1. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
daher ausdrücklich widersprochen.
1.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und
Ergänzungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel,
bedürfen der Schriftform.
1.3. Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern
nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden
getroffen worden ist.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Art und der Umfang der von Tel. ASS! zu erbringenden Leistungen
richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen
Vertrages.
2.2. Angebote sind stets freibleibend und zwingen nicht zur
Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Tel. ASS! Hält das
Angebot aber für die Dauer von einem Monat aufrecht. Danach verliert es
seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde.
2.3. Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen bedürfen der
Schriftform. Einseitige Änderungen der im Angebot angegebenen
Leistungsumfänge machen das Angebot ungültig und erfordern ein neues
Angebot.
2.4. Soweit der Auftraggebende gegen Vertragspflichten verstößt, ist Tel.
ASS! berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen
gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs‑, Erstattungs- oder
Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggebenden in diesem Falle
nicht zu.
2.5. Eine Unterbrechung oder Verschiebung eines bestätigten Auftrags ist
nur in Absprache und in schriftlicher Vereinbarung mit Tel. ASS! möglich.
2.6. Eine Änderung der Zielsetzung eines Auftrages ist nur nach
Absprache und schriftlicher Vereinbarung mit Tel. ASS! möglich.
2.7. Auftragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte
Leistung. Ein Erfolg wird nicht zugesagt. Der Auftrag wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
2.8. Steht Tel. ASS! Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der
Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können
durch die Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem
Auftraggebenden in Rechnung gestellt werden.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Bei Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu
zwei Wochen vor Projektbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten
Auftragswertes geltend gemacht. Bei späteren Absagen bis zum
Aktionsbeginn wird eine Gebühr von 35 % des vereinbarten Auftragswertes
verrechnet. Verschiebungen des Projektbeginns sind bis zu einem Monat vor
dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei. Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.2. Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen zum
Projektende monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht
ausdrücklich eine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde.
Sollten jedoch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt
werden, so ist Tel. ASS! berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu
stellen. Darüber hinaus ist Tel. ASS! in diesem Falle berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.3. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen des Auftraggebenden ist ausgeschlossen.
3.4. Bei Preisen, die nicht gesondert vertraglich festgelegt sind, gilt die
beim jeweiligen Auftragseingang aktuell präsentierte Preisliste bzw. der
vereinbarte Angebotspreis.
3.5. Rechnungen und Abschlagzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen
nach deren Erhalt zur Zahlung fällig. Die bei Überschreitung der Zahlungsfrist
entstehen Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene
Nebenauslagen trägt allein der Auftraggebende.
3.6. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf die Auftragnehmerin
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-
Zinssatzes ihrer Hausbank in Rechnung stellen. Dem Auftraggebenden wird
ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung
sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4. Lieferung/Lieferverzug
4.1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung durch Tel. ASS! verbindlich. Sie beginnen frühestens mit dem in
der Auftragsbestätigung angegebenen Datum. Bei einer Überschreitung der
Fristen haftet Tel. ASS! nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die
Haftung ist für diesen Fall auf 10% des Auftragswertes beschränkt.
5. Mängelhaftung
5.1. Tel. ASS! Übernimmt keine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung
von Verträgen.
6. Haftung
6.1. Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und
Kenntnisstandes Tel. ASS! erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht
übernommen.
6.2. Tel. ASS! haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten
Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet Tel.
ASS! nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs‑, Namens‑, Marken- oder
Urheberrechte Dritter.
6.3. Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des
Auftraggebenden ist für Tel. ASS! ausgeschlossen.
6.4. In den Fällen der 6.2. und 6.3. kommt ein Haftungsausschluss lediglich
dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für Tel. ASS! vorher
offensichtlich war.
6.5. Tel. ASS! haftet nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe
Fahrlässigkeit, wenn diese von einem amtlich bestellten Sachverständigen
festgestellt wird. Die Haftung ist bei einer Nichterfüllung vertragswesentlicher
Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Entstehung Tel. ASS!
bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten
Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für
Mitarbeiter und von Tel. ASS! beauftragte Dritte.
6.6. Für fremdes Verschulden, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung
ausgeschlossen.
6.7. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder
seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung, Datenschutz, Mitarbeiterabwerbung
7.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der
Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge und Informationen,
gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von
elektronischen Daten), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr
verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu
halten.
7.2. Tel. ASS! weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des
Datenschutzes eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt
und zu keinem anderen genannten Zweck verwendet werden. Eine
Weitergabe an Arbeitnehmende des Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn
diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den
Zweck dieser Vereinbarungen erfüllen zu können. Die Arbeitnehmende sind
jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.
7.3. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Vertragspartner in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, unter den nachfolgenden
Voraussetzungen, durch uns ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten,
die auf den Kunden als natürliche Person beziehbar sind, also Name,
Adresse, E-Mail Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Dienstleistungen.
Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist Tel. ASS!.
7.4. Die Daten werden von Tel. ASS! erhoben, gespeichert und ggf.
weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu
erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum
Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben,
dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann.
7.5. Tel. ASS! Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen dürfen frühestens 15
Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem Auftraggeber als
Arbeitnehmer/-in angestellt werden. Wird diese Bestimmung verletzt, ist Tel.
ASS! berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 8.500,00 zu fordern.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1. Der, nach Auftragsbestätigung geschlossene Vertrag hat keine
Laufzeitbeschränkung
8.2. Ein Vertrag kann beidseitig ordentlich gekündigt werden und bedarf
stets der Schriftform.
8.3. Eine Kündigung kann frühstens zum letzten Tag des Folgemonats
geschehen.
8.4. In beidseitigem Einverständnis kann diese Frist aus 8.3. aufgehoben
oder ersetzt werden. Diese Änderung bedarf der Schriftform.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
9.2. Der Vertrag ist in deutscher Sprache verfasst und weitere
Durchführungen der Vertragsbeziehungen erfolgen in Deutsch.
9.3. Die Abtretung von Rechten ist nur durch vorherige schriftliche
Zustimmung von Tel. ASS! zulässig.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingung, lässt die Gültigkeit des übrigen Inhalts unberührt. In
diesem Falle sind die Vertragschließenden verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn
die Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten